Rechtsstaat ?

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Urteil
Das Landgericht Nürnberg-Fürth spricht Gustl Mollath vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung frei. Trotzdem ordnet es die Unterbringung in einer Psychiatrie an, weil er gemeingefährlich sei. Das Gericht stützt sich auf ein Gutachten, in dem ein Sachverständiger Mollath eine wahnhafte psychische Störung bescheinigt. Der Gutachter erstellt seinen Bericht, ohne Gustl Mollath jemals persönlich untersucht zu haben.
Quelle: BR
So schnell kann man hier zu Lande in die Klapsmühle kommen. Erwin P. Kandel