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Rechtsstaat ?

  • Autorenbild: Erwin Peter Kandel
    Erwin Peter Kandel
  • 23. März 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Foto aus dem Internet

Urteil

Das Landgericht Nürnberg-Fürth spricht Gustl Mollath vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung frei. Trotzdem ordnet es die Unterbringung in einer Psychiatrie an, weil er gemeingefährlich sei. Das Gericht stützt sich auf ein Gutachten, in dem ein Sachverständiger Mollath eine wahnhafte psychische Störung bescheinigt. Der Gutachter erstellt seinen Bericht, ohne Gustl Mollath jemals persönlich untersucht zu haben.

Quelle: BR

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